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IMMOBILIENKOMPETENZ

 

Beleihungswert: Verantwortung und Kompetenz

Die Erstellung realkreditfähiger Beleihungsgutachten bringt eine besondere Verantwortung für die Gutachter/innen mit sich, da das Bewertungsergebnis sowohl Auswirkungen auf Vermögensdispositionen als auch auf die Risikostruktur der auftraggebenden Bank hat.

Grundlage für die realkreditfähige Bewertung ist die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Auf Wunsch des Auftraggebers können auch andere Beleihungsrichtlinien herangezogen werden, so zum Beispiel die Wertermittlungsrichtlinie der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken für das Immobilienkreditgeschäft Version 3.0.

 

Markt- und Verkehrswert: „mark to market“

Markttransparenz, Marktkenntnis und die fachkundige Anwendung auf den jeweiligen Bewertungsfall sorgen dafür, dass qualifizierte Verkehrswerte das Marktgeschehen zutreffend abbilden, ohne möglichen Preisblasen blind hinterherzulaufen. So entstehen objektive und verlässliche Grundlagen für Investitionsentscheidungen.

Die Bewertungsmethodik richtet sich nach den Bedürfnissen des Auftraggebers und den Anforderungen des relevanten Marktes, immer unter Berücksichtigung der zu erfüllenden Normen und der zur Verfügung stehenden Bewertungsparameter.

 

Spezialaufgaben: Darf es ein bisschen mehr sein?

Consulting, Mietwertgutachten, Investitionskostengutachten, Sachwertgutachten z.B. über Sozialimmobilien oder deren wirtschaftlich selbständige Teilbereiche. Hier macht Erfahrung den Unterschied.

Die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens wird durch die jeweilige Bewertungsaufgabe bestimmt.